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Rechtliches
Der Patient wird immer interessierter und verlangt Aufklärung und Meinungsaustausch in den Medien und auch im
Internet. Der Arzt ist allerdings in seiner Selbstdarstellung massiv eingeschränkt. Im Telemediengesetz (TMG)
sind viele Vorgaben, welche bei Mißachtung ohne vorherige Mahnung zu sofortigen hohen Geldstrafen führen können.
Hierunter leidet die Informationsmitteilung an den Patienten und weil wir oft gefragt werden, warum wir manches
nicht ansprechen oder ausreichend erklären, sind in dieser Rubrik einige Beispiele genannt.
Laut TMG ist die Darstellung des Arztes oder der Mitarbeiter in Berufskleidung oder bei der Tätigkeit in der
Praxis verboten. Ebenfalls sind auf Internetseiten von Arztpraxen Gästebücher,
Vorher-Nachher-Bilder, Namen von
Arzneimittel oder Wirkstoffen, ... nicht erlaubt.
Selbstverständlich erhalten Sie ausreichende und umfassende Aufklärung im persönlichen, kostenlosen Gespräch.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen.
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